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| Sächsische Zeitung, 17.08.2010 |
In Johannstadt erinnert jetzt ein Gedenkstein an Kurt Schlosser
Der Chor würdigt seinen früheren Vorsitzenden an der Geschäftsstelle.
Von Peter Salzmann
Ein Gedenkstein, der an den ehemaligen Vorsitzenden des Sächsischen Bergsteigerchores Kurt Schlosser erinnert, ist gestern an der Geschäftsstelle des Chores an der Pöppelmannstraße 2 eingeweiht worden. Der Widerstandskämpfer Schlosser wurde am 16. August 1944 auf dem Hof des damaligen Landgerichts am Münchner Platz hingerichtet.
Teile des Denkmals standen ursprünglich an der Gasanstaltstraße in Reick vor der einstigen Betriebsberufsschule des Energiekombinates Dresden, die sich den Ehrennamen „Kurt Schlosser“ gegeben hatte. Um das Zeichen der Vergangenheit vor dem Verfall zu retten, ließ der Chor den Stein mit Unterstützung und Förderung durch das städtische Amt für Kultur und Denkmalschutz von der Firma Steinmetz Hentzschel GbR instand setzen und renovieren. 280 Euro hat die Stadt finanziert, den Sockel spendete die Steinmetzfirma. Auf einem gekanteten Schmuckstein sind der Name Kurt Schlosser in Gusseisenversalien sowie die Daten 18.10.1900 und 16.8.1944 zu lesen.
„Wir wollen das Vermächtnis Kurt Schlossers in Ehren fortsetzen und möchten mit dem Denkmal erreichen, dass die Dresdner unser Vorbild nicht vergessen“, sagt Carsten Jandura, der Vorsitzende des Bergsteigerchores. Der Stein ist in die Denkmalliste der Stadt aufgenommen worden.
„Die Idee, den Stein direkt an die Geschäftsstelle umzusetzen, kam uns schon vor anderthalb Jahren“, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Chores, Helmut Höhne. Nachdem die Berufsschule geschlossen wurde, drohte dem Denkmal der Abriss. „Wir konnten uns schnell mit der Drewag einigen, der das Grundstück gehört, auf dem sich unsere Geschäftsstelle befindet. Auch die Zusammenarbeit mit der Stadt war unkompliziert“, so Höhne. Der Sächsische Bergsteigerchor trägt seit 1949 seinen Namen und wird zu seinem Jahreskonzert am 21. November an den 110. Geburtstag Kurt Schlossers erinnern.
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Sächsische Zeitung vom 17.08.2010 |
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